Warum ist unsere Leistung für Sie sinnvoll?

Sicherlich kennen Sie auch einige Probleme und Fragen, die sich vor dem Antrag stellen:

  • was brauche ich?
  • wie schreibe ich den Antrag überhaupt?
  • was muss ich schreiben/ was darf ich auf keinen Fall schreiben??
  • darf die Krankenkasse dies oder jenes verlangen?
  • wie gehe ich mit Rückfragen der Krankenkasse um?
  • was mache ich, wenn die Krankenkasse meinen Antrag ablehnt?
  • was kostet es, wenn ich mich gegen die Ablehnung wehren will?
  • wann muss die Krankenkasse „automatisch“ bezahlen (Genehmigungsfiktion)?
  • was mache ich, wenn die Krankenkasse einen Teil bewilligt und/oder die Bewilligung nur für eine bestimmte Zeit gültig sein soll?
  • wie lange darf oder soll ich der Krankenkasse noch Zeit für die Bearbeitung geben?
  • ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit legal?
  • ist es richtig, dass im Widerspruch für die Krankenkasse keine Fristen gelten?

Dies sind nur einige der Fragen, die uns jeden Tag rund um die Antragstellung und Widersprüche erreichen.

Hier helfen wir Ihnen und übernehmen die Antragstellung für Sie. Das bedeutet für Sie:

Sie müssen sich diese ganzen Fragen nicht stellen und mit Unsicherheiten leben. Sie müssen nur:

  • unsere Fragebögen ausfüllen
  • benötigen Unterlagen -die wir Ihnen genau mitteilen- hochladen oder per Post zusenden und
  • eventuell zum medizinischen Dienst der Krankenkasse/Beihilfe gehen, falls Ihre Krankenkasse es später fordert.

Den Rest übernehmen wir!

  • wir stellen den Antrag,
  • wir kommunizieren mit der Krankenkasse und beantworten Rückfragen der Krankenkasse,
  • wir begleiten Sie bei Fristversäumnissen der Krankenkasse,
  • sollten noch Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie von uns die genauen Vorgaben, was benötigt wird,
  • wir geben Hinweise, falls man die Chancen für den laufenden Antrag noch verbessern kann.

Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, führen wir für Sie auch das (soweit gesetzlich vorgeschrieben) Widerspruchsverfahren und die dort anfallende Kommunikation. Wir kümmern uns darum, dass der Antrag bzw. der Widerspruch nicht in Vergessenheit gerät.

Soweit die Krankenkasse auch den Widerspruch zurückweist, erhalten Sie von uns eine kurze Einschätzung, ob wir eine Klage für sinnvoll halten oder nicht.

Diese Leistungen, die sie bei einem Anwalt insgesamt über 1.000 € kosten können, erhalten Sie von uns für pauschal 350,00 €. Weitere Kosten fallen nicht an. Egal ob die Krankenkasse den Antrag sofort bewilligt oder ablehnt und ein Widerspruch notwendig wird.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir beantworten Ihre Fragen gerne.